Ich versichere/Wir versichern, die vorstehenden Angaben richtig und vollständig gemacht zu haben. Gegen mich/uns sind oder waren keine Zwangsvollstreckungsverfahren anhängig, insbesondere keine Verfahren auf Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung über meine/unsere Vermögensverhältnisse.

Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die SCHUFA

Ich willige ein, dass das Kreditinstitut der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden, Daten über die Beantragung, die Aufnahme (in jedem Fall Kreditnehmer und Kreditbetrag bzw. Limite sowie bei Ratenkrediten zusätzlich Laufzeit und Ratenbeginn) und vereinbarungsgemäße Abwicklung (z.B. vorzeitige Rückzahlung, Laufzeitverlängerung) dieses Kredites übermittelt. Unabhängig davon wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über seine gegen mich bestehenden fälligen Forderungen übermitteln. Dies ist nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§28a Absatz 1 Satz 1) zulässig, wenn ich die geschuldeten Leistungen trotz Fälligkeit nicht erbracht habe, die Übermittlung zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und – die Forderung vollstreckbar ist oder ich die Forderung ausdrücklich anerkannt habe oder – ich nach Eintritt der Fälligkeit der Forderung mindestens zweimal schriftlich gemahnt worden bin, das Kreditinstitut mich rechtzeitig, jedoch frühestens bei der ersten Mahnung, über die bevorstehende Übermittlung nach mindestens vier Wochen unterrichtet hat und ich die Forderung nicht bestritten habe oder – das der Forderung zugrunde liegende Vertragsverhältnis aufgrund von Zahlungsrückständen vom Kreditinstitut fristlos gekündigt werden kann und das Kreditinstitut mich über die bevorstehende Übermittlung unterrichtet hat.

Darüber hinaus wird das Kreditinstitut der SCHUFA auch Daten über sonstiges nicht vertragsgemäßes Verhalten (z.B. betrügerisches Verhalten) übermitteln. Diese Meldungen dürfen nach dem Bundesdatenschutzgesetz (§ 28 Absatz 2) nur erfolgen, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Kreditinstituts oder Dritter erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass das schutzwürdige Interesse des Betroffenen an dem Ausschluss der Übermittlung überwiegt. Insoweit befreie ich das Kreditinstitut zugleich vom Bankgeheimnis.

Die SCHUFA speichert und nutzt die erhaltenen Daten. Die Nutzung umfasst auch die Errechnung eines Wahrscheinlichkeitswertes auf Grundlage des SCHUFA-Datenbestandes zur Beurteilung des Kreditrisikos (Score). Die erhaltenen Daten übermittelt sie an ihre Vertragspartner im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz, um diese Informationen zur Beurteilung der Kreditwürdigkeit von natürlichen Personen zu geben. Vertragspartner der SCHUFA sind Unternehmen, die aufgrund von Leistungen oder Lieferungen finanzielle Ausfallrisiken tragen (insbesondere Kreditinstitute sowie Kreditkarten- und Leasinggesellschaften, aber auch etwa Vermietungs-, Handels-, Telekommunikations-, Energieversorgungs-, Versicherungs- und Inkassounternehmen). Die SCHUFA stellt personenbezogene Daten nur zur Verfügung, wenn ein berechtigtes Interesse hieran im Einzelfall glaubhaft dargelegt wurde und die Übermittlung nach Abwägen aller Interessen zulässig ist. Daher kann der Umfang der jeweils zur Verfügung gestellten Daten nach Art der Vertragspartner unterschiedlich sein. Darüber hinaus nutzt die SCHUFA die Daten zur Prüfung der Identität und des Alters von Personen auf Anfrage ihrer Vertragspartner, die beispielsweise Dienstleistungen im Internet anbieten. Ich kann Auskunft bei der SCHUFA über die mich betreffenden gespeicherten Daten erhalten. Weitere Informationen über das SCHUFA-Auskunfts- und SCORE- Verfahren sind unter www.meineschufa.de abrufbar.

Die postalische Adresse der SCHUFA lautet:
SCHUFA Holding AG, Verbraucherservice, Postfach 56 40, 30056 Hannover.

Weitere Ermächtigungen:
Ich bin /Wir sind damit einverstanden, dass das Kreditinstitut die vorstehenden Angaben überprüft und ermächtige/n die Bank, Auskünfte über meine/unsere wirtschaftlichen Verhältnisse bei meiner/unserer oben angegebenen Bankverbindung, bei etwaigen Darlehensgebern, bei Auskunfteien einzuholen. Die Bank darf beim Grundbuchamt, Handelsregister, Güterrechtsregister oder Einwohnermeldeamt Auskünfte einholen, sich Unterlagen – insbesondere Abschriften aus öffentlichen Registern – beschaffen und dort Einsicht in die Register und Akten nehmen. Bei dem u.U. erforderlich werdenden Nachweis des berechtigten Interesses wird die Bank das Bankgeheimnis wahren. Darüber hinaus bevollmächtige ich/bevollmächtigen wir das Kreditinstitut, Informationen bei meinem/unserem jetzigen Arbeitgeber einzuholen.

Ich befreie/Wir befreien meinen/unseren Arbeitgeber insoweit vom Datenschutz. Es ist mir/uns bekannt, dass das Kreditinstitut die für eine Vertragsabwicklung notwendigen Daten speichert und verarbeitet.

Ich willige ein, dass die jeweilige Bank, der die Kreditanfrage zugeleitet wird, berechtigt ist, die personenbezogenen Schufadaten an den von mir beauftragten Darlehensvermittler, sowie dessen Mitarbeiter aus Gründen der weiteren Bearbeitung mitzuteilen.

Auch dem etwaigen Mitantragsteller dieser Kreditanfrage darf die Schufa-Auskunft zugänglich gemacht werden.

Ich nehme/wir nehmen Kenntnis, dass im Falle einer Ablehnung meine/unsere Angaben über diesen Zeitpunkt hinaus beim Kreditinstitut gespeichert bleiben. Sofern dieser Darlehensantrag durch die Einschaltung eines Vermittlers zustande gekommen ist, ist das Kreditinstitut befugt, die im Zusammenhang mit diesem Darlehensantrag und dem künftigen Darlehen stehenden Daten sowie auch Informationen über Zahlungsstörungen an diesen Vermittler zu übermitteln. Die Unterschriften gelten für die Daten der Selbstauskunft, die Einwilligung zur Übermittlung von Daten an die Schufa sowie für die weiteren Ermächtigungen.